Landesverband Thüringen
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Landeslizens

Auch in der Saison 2012 ist für die Teilnahme an der Thüringer Landesmeisterschaft die Landeslizens erforderlich. (Gaststarter benötigen keine Lizens!).

Voraussetzung zum Erwerb

Zum Erhalt einer Startlizenz sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Der Wettkämpfer muss eine deutsche Staatsangehörigkeit oder alternativ einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen können.
  • Der Wettkämpfer muss eine Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des DAV Landesverbandes nachweisen können.
  • Der Wettkämpfer muss die Anti-Doping-Ordnung des DAV anerkennen und sein Einverständnis zu Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb der Wettkämpfe geben.
  • Die Startlizenz muss vor dem Wettbewerb, bei dem ein Wettkämpfer zum ersten Mal in der Saison starten will, erteilt sein.
  • Es kann eine Tageslizenz beantragt werden, die, wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, zu einer Teilnahme an diesem einen Einzelwettkampf berechtigt. Die Teilnahme an weiteren Wettkämpfen ist nur mit einer regulären Startlizenz möglich.
    Für die Ausstellung der Tageslizenz wird derzeit keine Gebühr fällig

Mit einer Startlizenz ist das Startrecht eines Wettkämpfers für eine bestimmte Sektion bzw. einen Mitgliedsverein in einem Landes-/Fachverband bzw. für eine Startgemeinschaft (bestehend aus 2 Sektionen) für die Länge einer Wettkampfsaison (2. Januar bis 31. Dezember) festgelegt.

Die Erlangung des Startrechts für eine andere Sektion bzw. eine Startgemeinschaft ist während der Saison nicht möglich.

Zur Vereinfachung des Verfahrens wird die Lizenz automatisch mit der Anmeldung zu einem Wettkampf zur TLM oder dem TC -- bei Erfüllung der Erteilungskriterien (s.o.) -- erteilt.

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